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Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Es umfasst die Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Handwerker).

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch Vertragsgestaltung individuelle Regelungen zu treffen.

Die Kanzlei PELZER Rechtsanwälte gestaltet Verträge auf dem Gebiet des privaten Baurechts und steht der Mandantschaft bei Vertragsverhandlung beratend zur Seite.

Darüber hinaus vertritt die Kanzlei PELZER Rechtsanwälte die Mandanten - im Falle des  Auftretens von Baumängeln - bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Hierbei können wir aufgrund langjähriger Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet auf fundiertes Wissen auch im bautechnischen Bereich zurückgreifen.

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