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Erbrecht

und lebzeitige Vermögensnachfolge

Die Kanzlei PELZER Rechtsanwälte berät und begleitet Sie bundesweit in allen Bereichen des Erbrechts sowie der lebzeitigen Vermögensnachfolge, insbesondere aber auch der Unternehmensnachfolge. Als wesentliche Beratungsfelder sind hier hervorzuheben

  • Erb- und Erbschaftsteuerrecht
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Ehevertragsberatung
  • lebzeitige Vermögensnachfolge
  • Unternehmensnachfolgeplanung
  • Beratung im Stiftungsrecht
Auf dem Gebiet des Erbrechts sind als Bereiche der Beratung und Betreuung beispielhaft zu benennen
  • Vermögensvorsorge vor dem Erbfall
  • Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamente und Erbverträge
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Vorbereitung von Übergabeverträgen
  • Wohnrechte, Nießbrauch
Das bedeutet im Einzelnen
  • Umfassende "Ist-Analyse" Ihrer Situation vor bzw. nach dem Erbfall unter Einbeziehung des Erbschaftsteuerrechts
  • Entwerfen von Testamenten und Erbverträgen
  • Beantragen von Erbscheinen
  • Beratung und Vorbereitung der Vermögensnachfolge im familiären und betrieblichen Bereich mit steuerrechtlichen Konsequenzen
  • Gerichtliche Vertretung sämtlicher erbrechtsbezogener Streitigkeiten
  • Vor allem auch für die Regelung der lebzeitigen Vermögensnachfolge sowie Unternehmensnachfolge und deren Planung wird eine umfassende Beratung und Betreuung geboten

Im Erstgespräch wird der Sachverhalt ausführlich ermittelt, erste Lösungsansätze werden erörtert. Nach schriftlicher Information an die Mandanten in einem sog. „Ausgangslage-Schreiben“ erfolgt sodann die Vertiefung und Feinarbeit bis zum jeweiligen Abschluss beim Notar oder sonstiger Erstellung von Verträgen oder Testamenten. So wird ganz individuell für jeden Rechtssuchenden die passende Lösung entwickelt. Besonderer Augenmerk wird dabei auf die Substanz-Nutzen-Analyse beim Vermögensfluss von der älteren auf die jüngere Generation gerichtet."Die Senioren sollen gesichert bleiben, die Junioren sollen Verantwortung übernehmen.". Lebzeitige Vermögensübergabe, die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen und die Ausstattung mit Vollmachten sind hierfür wichtige Instrumente.

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