
Sozialrecht
Im Bezug zum Erbrecht und der lebzeitigen Vermögensnachfolge bildet ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei PELZER Rechtsanwälte der sog. „Sozialleistungsregress“ (Sozialhilferegress).
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Hierbei handelt es sich um den späteren Rügriff des Sozialleistungsträgers auf z.B. Unterhaltsansprüche oder Schenkungsrückforderungsansprüche des Hilfeempfängers gegen Dritte oder unter Umständen auch der Rückgriff gegen dessen Erben.
Auch diese Möglichkeit der Inanspruchnahme durch den Sozialleistungsträger gilt es bereits im Vorhinein etwa eines Übergabevertrages zu berücksichtigen und durch entsprechende Vertragsgestaltung möglichst zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht umfasst das Sozialrecht
insbesondere folgende Themenpunkte:
Arbeitsförderungsrecht (SGB II)
- Arbeitslosengeld I (Anspruch, Dauer, Höhe)
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Ruhen des Arbeitslosengeldes
- Sperrzeiten
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Krankengeld (Anspruch, Höhe, Dauer)
- Ruhen des Krankengeldanspruches
Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Erwerbsminderungsrenten
- Formen der Altersrente
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Arbeitsunfälle
- Verletztengeld
- Verletztenrente