Arbeitsrecht
Die Kanzlei PELZER Rechtsanwälte betreut sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberseitige Mandate und steht Ihnen für alle Fragen aus dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht zur Verfügung. Im Rahmen des Individualarbeitsrechts beraten wir Sie insbesondere in Bereichen:
der Entstehung des Arbeitsverhältnisses
- Ausschreibung von Arbeitsplätzen
- Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
- Fragerecht des Arbeitsgebers bei Einstellungsgesprächen
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen (AGB-Kontrolle, -Befristung, Inbezugnahmeklauseln, Vertragsstrafenabrede etc.)
- Kündigung vor Vertragsantritt
der Durchführung des Arbeitsverhältnisses
- Berufsausbildungsverhältnis
- Elternzeit, Erziehungsurlaub
- Gratifikationen
- Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Inhalt der Arbeitspflicht (Arbeitszeit, Direktionsrecht des Arbeitgebers etc.)
- Krankheit
- Lohn und Gehalt
- Rechte besonderer Personengruppen (z.B. Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte)
- Urlaub
- Zahlungsverzug des Arbeitgebers
der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abfindung
- Abmahnung
- Abwicklungsverträge
- Aufhebungsverträge
- Kündigung (betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung, Kündigungsfristen etc.)
- Kündigungsschutz (allgemeiner und besonderer)
- Zeugnis und sonstige Arbeitspapiere
der Störung des Arbeitsverhältnisses
- insb. Mobbing
Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts beraten wir Sie insbesondere bei Fragen aus dem Bereich des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts wie z.B.
- Betriebsratswahlen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates/der Personalvertretung