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Arbeitsrecht

Die Kanzlei PELZER Rechtsanwälte betreut sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberseitige Mandate und steht Ihnen für alle Fragen aus dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht zur Verfügung. Im Rahmen des Individualarbeitsrechts beraten wir Sie insbesondere in Bereichen:

der Entstehung des Arbeitsverhältnisses

  • Ausschreibung von Arbeitsplätzen
  • Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
  • Fragerecht des Arbeitsgebers bei Einstellungsgesprächen
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen (AGB-Kontrolle, -Befristung, Inbezugnahmeklauseln, Vertragsstrafenabrede etc.)
  • Kündigung vor Vertragsantritt

der Durchführung des Arbeitsverhältnisses

  • Berufsausbildungsverhältnis
  • Elternzeit, Erziehungsurlaub
  • Gratifikationen
  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Inhalt der Arbeitspflicht (Arbeitszeit, Direktionsrecht des Arbeitgebers etc.)
  • Krankheit
  • Lohn und Gehalt
  • Rechte besonderer Personengruppen (z.B. Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte)
  • Urlaub
  • Zahlungsverzug des Arbeitgebers

der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Abwicklungsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Kündigung (betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung, Kündigungsfristen etc.)
  • Kündigungsschutz (allgemeiner und besonderer)
  • Zeugnis und sonstige Arbeitspapiere

der Störung des Arbeitsverhältnisses

  • insb. Mobbing

Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts beraten wir Sie insbesondere bei Fragen aus dem Bereich des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts wie z.B.

  • Betriebsratswahlen
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates/der Personalvertretung
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