Vorsorgeregelungen
Niemand ist vor Unwägbarkeiten und plötzlichen Schicksalsschlägen sicher – ob im Alter oder in der Gegenwart. Sie können jedoch gegen Unwägbarkeiten Vorsorge treffen. Wenn Sie bedingt durch Krankheit, Alter oder aufgrund eines Unfalles für unfähig gehalten werden, die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, können Sie durch das Betreuungsgericht unter staatliche Betreuung gestellt werden. Es besteht somit die große Gefahr, dass zukünftig Behörden, Gerichte und Berufsbetreuer anstelle eines persönlichen Vertrauten über Ihre Lebensgestaltung entscheiden.
Die Einrichtung einer staatlichen Betreuung kann weitestgehend – durch die Erstellung professioneller, ganzheitlicher Vorsorgeregelungen – vermieden werden. Die Bestellung eines Betreuers darf nämlich nicht erfolgen, wenn die Betreuung einer Person nicht erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, soweit die Angelegenheiten dieser Person durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.
Vorsorgevollmacht
Der erste Schritt auf dem Weg zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Durch eine Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine umfassende Vollmacht, Sie in sämtlichen Bereichen des Lebens zu vertreten. Eine Vielzahl von vorformulierten Vorsorgevollmachten lässt sich im Internet ausfindig machen. Diese Formulare bürgen jedoch die Gefahr der Unwirksamkeit in sich. Eine Vorsorgevollmacht sollte stets auf die individuellen Lebensbedürfnisse des Vollmachtgebers abgestellt sein. Als VorsorgeAnwälte sind wir bei PELZER Rechtsanwälte darauf spezialisiert, professionelle und individuelle Vorsorgeregelungen zu entwerfen, um dem eigenen Willen jederzeit die bestmöglichste Beachtung zu verleihen.
Setzen Sie eine dritte Person als Bevollmächtigten ein, vertrauen Sie dieser Person nicht nur sondern übertragen dieser auch die große Verantwortung, Sie im späteren etwaig zu vertreten. Diese Belastung für die dritte Person darf nicht unterschätzt werden. Ein Vorsorge-Anwalt kann Ihrer Vertrauensperson bei konkreten Schwierigkeiten ebenso zur Seite stehen wie bei grundsätzlichen Fragen und so dazu beitragen, dass die von Ihrem Bevollmächtigten ausgeführten Aufgaben in Ihrem Sinne erfüllt werden.
Sie können einen VorsorgeAnwalt auch unmittelbar zu Ihrem Bevollmächtigten ernennen. Die Beauftragung eines VorsorgeAnwalts als Bevollmächtigter bringt den Vorteil mit sich, die absolute Sicherheit zu haben, dass ausschließlich in Ihrem Interesse gehandelt wird. Ihr VorsorgeAnwalt arbeitet unabhängig von Institutionen. Er ist keinen staatlichen Sparvorgaben unterworfen. Da der VorsorgeAnwalt nicht Ihr Erbe ist, hat er kein Interesse daran, Ihr Vermögen zu Lasten Ihrer Lebensqualität unnötig zu schonen. Der Vorsorge-Anwalt nimmt ausschließlich Ihre Interessen wahr.
Vorsorgevertrag
Eine professionelle, ganzheitliche Vorsorgeregelung beinhaltet auch den Abschluss eines sogenannten Vorsorgevertrages. In diesem zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten geschlossenem Vertrag werden sämtliche Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten gegenüber dem Vollmachtgeber festgelegt. So werden die Interessen des Vollmachtgebers optimal berücksichtigt und dem Missbrauch der Vollmacht entgegengewirkt.
Patientenverfügung
Eine ganzheitliche Vorsorgeregelung umfasst auch die Erstellung einer Patientenverfügung. Mit einer Patientenverfügung weisen Sie Ärzte an, Sie nach Ihrem Willen zu behandeln - oder eine Behandlung zu unterlassen. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt macht es möglich, dass heute schwerst kranken Menschen geholfen werden kann, für die es noch vor 50 Jahren keine Rettung gegeben hätte. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chancen bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin. Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. Wir als Vorsorge-Anwälte können Ihnen helfen, eine unmissverständliche und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Patientenverfügung zu erstellen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Sprechen Sie uns an!